Schulelternbeirat

Mitglieder des Schulelternbeirates:

 

Frau Riß (Schulelternsprecherin)

Frau Thein (Vertreterin)

Frau Bührmann

 

Stellvertretende Mitglieder:

 

Frau Gaspers

Herr Helming

Herr Adam

 

 

 

Die Aufgaben des Schulelternbeirates (SEB)

 

Der SEB vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulaufsicht und der Öffentlichkeit. Er soll die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten. Das Schulgesetz sieht drei Formen der Mitwirkung des SEB vor:

Anhören (Stellungnahme des SEB), Benehmen (Austausch von Argumenten; Entscheidung durch die Schulleitung), Zustimmung (gemeinsame Entscheidung von SEB und Schulleitung).

 

Die Schulleitung ist verpflichtet, den SEB über alle Angelegenheiten zu informieren, die für das Schulleben bedeutsam sind und Gesetzes- und Verordnungstexte zur Verfügung zu stellen.

 

Die Amtszeit des SEB beträgt zwei Jahre und endet mit der Konstituierung des neuen SEB. Ein Mitglied des SEB scheidet aus seinem Amt aus, wenn es kein Kind mehr an der betreffenden Schule hat oder wenn es von seinem Amt zurücktritt. In diesen Fällen rückt die Stellvertreterin oder der Stellvertreter mit der höchsten Stimmenzahl nach.

 

Schulelternsprecherin oder Schulelternsprecher

 

Der SEB wählt die Schulelternsprecherin oder den Schulelternsprecher und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter für zwei Jahre. Sie können durch förmlichen Beschluss des SEB abgewählt werden und scheiden damit aus dem Amt aus. Die Schulelternsprecherin oder der Schulelternsprecher lädt nach Bedarf zu den Sitzungen des SEB ein. Die Schulelternsprecherin oder der Schulelternsprecher stimmt einen Termin mit der Schulleitung ab, bespricht mit ihr die Tagesordnung und fügt deren Beiträge ein.